Am 01.01.2002 trat in Mecklenburg-Vorpommern das Gesetz zur Neuordnung der Aufgaben nach dem Bundessozialhilfegesetz und anderer Sozialvorschriften in Kraft.
Die Zusammenlegung von Fach- und Finanzverantwortung für die Leistungen des örtlichen und überörtlichen Kostenträgers in der Eingliederungshilfe wird bundesweit diskutiert bzw. ist bundesweit aktuell in Bewegung. Mecklenburg-Vorpommern war das erste Flächenland, das die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe (örtlicher + überörtlicher Kostenträger) bei den Gebietskörperschaften zu Beginn des Jahres 2002 angesiedelt hat. Einen wesentlichen Beitrag zum Zustandekommen des “Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben nach dem BSHG und anderen Sozialvorschriften” hat im Jahre 2001 trotz aller Skepsis die Anbieterseite geleistet.
In Zusammenarbeit mit dem Landesverband Psychosozialer Hilfsvereine M-V e.V. und dem Modellprojekt Kommunale Psychiatrie hat das Institut sowohl 2002 als auch 2003 Befragungen der Anbieterseite zur Umsetzung des Gesetzes bezogen auf den Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischen Behinderungen durchgeführt.
Zwei Stichtagsbefragungen wurden jeweils am Ende des ersten Jahres (2002) und am Ende des zweiten Jahres (2003) nach der Gesetzesänderung durchgeführt, wobei die zweite Befragung mit einem Rücklauf von 88 % aller Anbieter psychiatrischer Angebote als höchst repräsentativ zu werten ist.
Die Ergebnisse sind ermutigend, zeigen aber gleichzeitig die Schwächen dieser Lösungsvariante und den Unterstützungsbedarf der Kommunen in den ersten Jahren der Umsetzung auf.
Die Ergebnisse wurden in den NDV 9/2004 unter dem Titel “Das Gesetz zur Neuordnung der Aufgaben nach dem BSHG in Mecklenburg-Vorpommern aus Sicht der Anbieter” veröffentlicht.