Position des Landesverbandes Sozialpsychiatrie zur Gemeindeintegrierten Psychiatrie in Mecklenburg-Vorpommern von 2006

Sozialpsychiatrischer Fachverband für Mecklenburg-Vorpommern

Der Landesverband Sozialpsychiatrie wurde am 15. März 1995 auf Initiative Psychosozialer Vereine des Landes mit Unterstützung durch das Sozialministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern gegründet.

Im Verband schließen sich Vereine und Organisationen zusammen, die im Land Mecklenburg-Vorpommern Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen durch verschiedenste Angebote und Dienstleistungen unterstützen.

Der Verband dient der gegenseitigen Förderung, Repräsentation und Qualifizierung der Arbeit der Vereinsmitglieder.

Der Verband ist ein Interessenverband von Anbietern sozialpsychiatrischer Dienstleistungen und strebt insbesondere an, das fachliche Profil seiner Mitglieder kontinuierlich zu verbessern und am heutigen Stand von Wissenschaft und Forschung zu orientieren.

Der Verband setzt sich ein für eine gemeindeintegrierte Versorgung mit ambulantem Schwerpunkt für Menschen mit psychischer Erkrankung/Behinderung und damit für deren dauerhafte soziale Integration und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe.

Der Verband setzt sich für eine enge Kooperation und Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Angehörigen und dem Landesverband der Psychiatrieerfahrenen ein.

Der Verband versteht sich als Partner aller Vereine, Institutionen und Personen, die sich gemeinsam um weitere Fortschritte bei der Entwicklung von Unterstützungsangeboten für psychisch kranke Menschen im Land Mecklenburg-Vorpommern bemühen.

Der Verband unterstützt die kreisfreien Städte und Landkreise bei der Weiterentwicklung der kommunalen Psychiatrie und wirkt bei der Psychiatrieplanung des Landes mit.

Ziel des Landesverbandes ist es, die Grundrechte von Menschen mit psychischer Erkrankung/Behinderung auf eine angemessene medizinische, therapeutische und rehabilitative Versorgung, auf eine gemeindeintegrierte Unterstützung und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu verwirklichen.


Psychiatriepolitische Schwerpunkte
Für die kommenden Jahre ist unser psychiatriepolitischer Schwerpunkt: die Umsetzung einer kommunalen und gemeindeintegrierten Psychiatrie in die Praxis durch unsere Mitglieder und die Orientierung unserer Angebote an einem gemeinsam getragenen personenzentrierten und lebensfeldorientierten Grundverständnis der psychiatrischen Arbeit. Als Leitlinie unseres Handelns gilt weiterhin:

– Der Klient bzw. die Klientin steht im Mittelpunkt –

Daher werden wir uns einsetzen für

  • Due Stärkung der Position der Psychiatrie-Erfahrenen in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Ziel einer “Partnerschaftlich auf gleicher Augenhöhe” nicht nur, aber vor allem bezogen auf das Hilfeplanverfahren, die Entscheidungsfindung und die Mitwirkung bei der Ausgestaltung der Angebote
  • das Recht auf Behandlung und Unterstützung auch der sogenannten “Schwierigen”, der “Systemsprenger” innerhalb der Landesgrenzen
  • eine flächendeckende Einführung und kontinuierliche Weiterentwicklung des personenzentrierten und lebensfeldorientierten Ansatzes in der Hilfeplanung mit dem IBRP, in der Ausgestaltung der Hilfeangebote und in der Finanzierung
  • die Umsetzung personenbezogener und persönlicher Budgets
  • die konsequente Umsetzung des Prinzips “ambulant vor stationär”
  • den Aufbau regionaler gemeindeintegrierter Verbundsysteme mit Versorgungsauftrag und -verpflichtung, finanziert aus einem regionalen (Eingliederungshilfe) Budget
  • die konsequente Umsetzung des “Basis-Struktur-Modells” als Grundlage der Landespsychiatrieplanung
  • die landesweite Etablierung von Service-Häusern zur Sicherstellung von ambulanten Komplexleistungen unter anderem zur medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation in allen Regionen des Landes
  • die weitestgehende “Ambulantisierung” der Heimwelten
  • die Einführung landesweiter “Basis-Standards”, die trotz einer konsequenten Kommunalisierung zur Wahrung gleicher Rechte für alle Menschen mit psychischer Erkrankung/Behinderung in Mecklenburg-Vorpommern erforderlich sind. Hierzu zählen zum Beispiel die landesweit personenbezogene Finanzierung der Dienstleistungen sowie ein einheitliches Hilfeplanverfahren
  • die Verbesserung von Arbeitsangeboten für Menschen mit psychischen Behinderungen
  • die konsequente Nachsorge im psychiatrischen Regelversorgungssystem für ehemalige Patient*innen der Forensischen Kliniken
  • den Aufbau spezifischer und differenzierter regionaler Unterstützungsnetzwerke im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • die Schaffung gerontopsychiatrischer Zentren in allen Versorgungsregionen
  • eine an unseren Grundsätzen orientierte konsequente Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter*innen in den Mitgliedsorganisationen
  • die Verbesserung des Informationsmanagements durch die Einführung einer landesweit einheitlichen Psychiatrie-Berichterstattung
  • die “Enthospitalisierung” von Forschung und Lehre, die verstärkte Begegnung von Universität und Praxis und vor allem die Stärkung von Forschung in den Kernarbeitsfeldern der Sozialpsychiatrie insbesondere im Bereich der Versorgungsforschung
  • die Weiterentwicklung, Begleitung, Evaluation und Qualitätssicherung der Innovations- und Veränderungsprozesse psychiatrischer Angebotsstrukturen durch Modellprojekte in Trägerschaft des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.
  • die Anerkennung der fachpolitischen Kompetenz des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und die Einbindung in die entsprechenden Gremien wie zum Beispiel Landespsychiatrie-Beirat, Gremien der LIGA der freien Wohlfahrtspflege, Kommissionen zur Entwicklung von Standards oder zur Finanzierung
  • die Fortschreibung der noch aus dem Jahre 1994 stammenden Landespsychiatrieplanung

Hier finden Sie die Arbeitsschwerpunkte des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. zwischen 2006 und 2008.